Vorbemerkungen


A)

Die räumliche Anordnung FMG/Leitung der Anhörung/Einwender ist undemokratisch. Wir befinden uns nicht auf unterschiedlichen Ebenen. Der Bürger ist der Souverän. Kreis– oder U-Form wäre angebracht gewesen und wäre es immer noch.


B)


Die FMG verwechselt Bedürfnisse und Bedarf:

- LH hat ein Bedürfnis nach Wachstum und Gewinn – .

- Menschen wollen billig in billige Urlaubsländer fliegen – Auch ein Bedürfnis

- Oder: Bedürfnis eines Firmenchefs zur Weihnachtsfeier zum Mutterkonzern nach London zu fliegen

An all dem wollen Sie ein Bedürfnis nach Mobilität erkennen.


LEP spricht nicht von Bedürfnissen, sondern vom Bedarf ,

Bedarf ergibt sich aus der Kenntnis aller (auch der verschiedenen, sich wiedersprechenden und sich ausschließenden ) Bedürfnisse und deren Abwägung ,

gemessen an der Lebensqualität für alle. Den Bedarf prüfen heißt dann nicht nur prüfen, ob Recht und Gesetzen genüge getan wurde, sondern prüfen, ob es den Menschen gerecht wird, was da geplant ist.


Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Wirklichkeit schlimmer ist als aufgrund der Planungen und Zusagen zu erwarten war.


Lärmmedizin:


Eindruck bei der Anhörung:

  • Wenn man Lärm nur lang genug aushält, merkt man nichts mehr.

  • Leben ist ungesund.

  • Es ist rechtens was sie tun, aber nicht recht.

Eindruck hat sich verfestigt:

Lärmmedizin ist eine junge Disziplin oder unausgegoren. Es gibt keine sicheren Daten bis auf die direkte und feststellbare Schädigungen der Ohren. Für alle anderen Erkrankungen sind auch andere Ursachen miteinzubeziehen.

Man weiß offensichtlich nichts über das WIE des Zusammenwirkens der veschiedenen Ursachen und verschweigt oder verniedlicht aber, DASS Lärm eine gesundheitsschädigende Wirkung hat.


Die Lärmmedizin ist sich über nichts einig, außer, dass sie sich nicht einig sind.

Vier LM haben sich zusammengetan und haben eine sog. Synopse erstellt. Kernaussage: Es läßt sich nichts auf Lärm ursächlich zurückführen.

Jetzt kommt die Überaschung:

Dennoch werden Grenzen angegen, die vorsorglich zu berücksichtigen wären (Nach Einschätzung der Vier). Sie verschweigen , wie sie zu den Grenzwerten kommen.




Die Situation:

Die einen sagen „gesundheitsschädigend“, die anderen „nicht gesundheitsschädigend“. Wem ich glaube, hängt von meinem Interesse ab. Fürsorgepflicht, dem zu glauben, der sagt „gesundheitsschädigend“ solange es nicht einwandfrei wissenschaftlich belegt ist, dass es das nicht ist. Dass der Lärm unterhalb der genannten Grenzen nicht gesundheitsschädlich ist, ist wissenschaftlich nicht belegt.


Komplexe Ursachen verlangen aber, dass jede einzelne Ursache gemindert werden muss.

Wenn der Lärm ausgesperrt werden muss, was ja heißt: mich einsperren, was auch Stress ist, ist Lärmvermeidung die einzige Möglichkeit.


Antrag:

Die anderen Experten zu einem Gegengutachten eingeladen werden, und im Zweifel für die Gesundheit zu entscheiden.


Dauerschallpegel


Den DP gibt es in Wirklichkeit nicht. Er ist eine mathematische Größe.


Wenn ich mit 30 km/h in der Stadt fahre, weil ich getrödelt habe dann auf 7o km/h beschleunige, und dabei gestoppt werde, kann ich mich nicht herausreden: „Aber meine Durchschnittsgeschwindigkeit war doch 50 km/h“

Eine realistische Einschätzung der Belastung (nicht nur Belästigung!!)

kann m.E. nur über die Anzahl der einzelnen maximalen Schallereignisse dargestell werden.


ANTRAG


Ich beantrage in die Berechnung des Lärmpegels für die Ausweisung der Schutzzonen

folgendes einzubeziehen:


  1. Windrichtung und Windstärke;

  2. erlaubte und unerlaubte Abweichungen von der Flugroute;

und

  1. den tatsächlichen Einsatz des Umkehrschubs.

Selbst wenn jeder der drei Faktoren für sich zumutbar wäre,

in Summe sind sie es nicht.



Ich beantrage darüber hinaus ,

das 2-stufige Berechnungs-System für die Tagschutzzonen anzuwenden, da nur so die reale Belastungen als Grundlage für die Schutzmaßnahmen herangezogen werden können.

Die mathematische Formel für den Dauerschallpegel verharmlost die wirkliche Lärmsituation.



Zitat aus dem Entwurf des

neuen Flughafenkonzept der Bundesregierung vom Juni 2008


Das zitiere ich besonders gern auch wegen eines Satzes ihrer Antwort unter 04.01 Auswirkungen auf das Klima.

Fragen der globalen Klimaveränderung sind nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, da die Verantwortung hierfür nicht einzelnen Projektträgern zugewiesen werden kann.“

Ja bitte, wem denn dann?

Jede/Jeder einzelne im Saal ist verantwortlich, sowohl privat als auch in seinem beruflichen Verantwortungsbereich.


Herr Minister Tiefensee sagte dazu:

"Jetzt legen wir ein Handlungskonzept für den bedarfsgerechten Um- und Ausbau unserer Flughäfen vor. Dabei haben Umweltschutz und Klimaschutz den gleichen Rang wie die Wirtschaftlichkeit....“ (PK 13. Juni 2008 /153)


Aus dem Konzept:

6. Umwelt- und Klimaschutz


• Mit ihrem integrierten Energie- und Klimaprogramm setzt die Bundesregierung die europäi-schen Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes Maßnahmenpro-gramm um. Leitschnur bleibt das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Dies gilt auch für den Luftverkehrsbereich.